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Teilnahmebedingungen des Heidelberger Adventskalenders
 


Der Verkauf des Heidelberger Adventskalenders (im Folgenden auch „Adventskalender“ oder „Kalender“ genannt) erfolgt unter den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen.

Mit dem Kauf eines Kalenders stimmen Käuferin oder Käufer diesen Teilnahmebedingungen zu. 

  1. Veranstalter des Heidelberger Adventskalenders ist das Hilfswerk des Lions Club Heidelberg-Palatina e. V. (nachstehend „Veranstalter“ genannt), Kontakt.
  2. Die Auslosung umfasst max. 7.500 Kalender, Jeder Adventskalender ist ein Los, welches nur für das entsprechende Jahr gilt. Die vierstellige Losnummer ist auf der Vorderseite des Adventskalenders im weißen Feld eingedruckt.
  3. Jeder Kalender nimmt an einer Auslosung teil, bei der für jeden Tag vom 1. bis 24. Dezember des entsprechenden Jahres ein oder mehrere Gewinne ermittelt werden. Eine Losnummer, die gewonnen hat, scheidet aus der weiteren Ziehung aus.
  4. Welche Losnummer(n) an den entsprechenden Tagen gewonnen haben, erfahren Sie auf dieser Website oder am Tag der Ziehung (+/-) aus der Rhein-Neckar-Zeitung  (Seite „Rhein-Neckar-Kreis“). Auf die Veröffentlichung der Gewinn-Nummern in der örtlichen Presse hat der Veranstalter keinen Einfluss.
  5. Die Auslosung der Gewinn-Nummern erfolgt unter notarieller Aufsicht.
  6. Bei den Preisen handelt es sich um Sachpreise. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  7. Es obliegt dem jeweiligen Sponsor eines Preises, in welcher Form und zu welchen Bedingungen der Preis ausgegeben wird. Der Veranstalter hat hierauf keinen Einfluss.
  8. Ein Gewinn kann gegen Vorlage des Kalenders mit der Gewinn-Nummer beim jeweiligen Sponsor persönlich abgeholt bzw. eingelöst  werden. Ein Versand des Gewinns erfolgt nicht.
  9. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass über die Gewinnübergabe ggf. eine Pressemitteilung (Bild und Text) erfolgt und in den entsprechenden Medien (Presse, Website etc.) veröffentlicht wird.
  10. Nach Übergabe des Gewinns entwertet der Sponsor den Kalender und macht ihn damit ungültig.
  11. Mit der Aushändigung des Preises gilt der Gewinn als angenommen.
  12. Die Gewinne müssen bis spätestens 31. März des auf die Ausspielung folgenden Jahres abgeholt bzw. eingelöst werden. Anschließend besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn bzw. dessen Einlösung.
  13. Sofern ein oder mehrere Gewinne aufgrund behördlicher Anordnung, zwischenzeitlicher Aufgabe oder Änderung des Unternehmens eines Sponsors oder anderer, vom Veranstalter nicht zu vertretender Gründe nicht ausgegeben bzw. eingelöst werden können oder der jeweilige Sponsor die Einlösung von Bedingungen (z.B. Mindestpersonenzahl oder Mindestumsatz bei Verzehrgutscheinen) abhängig macht, besteht kein Ersatz- oder Ausgleichsanspruch gegenüber dem Sponsor oder gegenüber dem Veranstalter.
  14. Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Verlosung sind die Mitglieder des Lions Clubs Heidelberg-Palatina.
  15. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Druckfehler, fehlerhafte Gewinnveröffentlichungen etc.
  16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, alle Angaben auf dieser Website und in allen sonstigen Medien erfolgen ohne Gewähr.

Heidelberg, 19.09.2022