Teilnahmebedingungen des Heidelberger Adventskalenders
- Der Verkauf des Heidelberger Adventskalenders (im Folgenden auch „Adventskalender“ oder „Kalender“ genannt) erfolgt unter den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen.
- Mit dem Kauf eines Kalenders stimmt der Käufer diesen Teilnahmebedingungen zu.
- Veranstalter des Heidelberger Adventskalenders ist das Hilfswerk des Lions Club Heidelberg-Palatina, Kontakt.
- Jeder Adventskalender ist ein Los, welches nur für das entsprechende Jahr gilt.
Die vierstellige Losnummer ist auf der Vorderseite des Adventskalenders im weißen Feld eingedruckt. - Jeder Kalender nimmt an einer Auslosung teil, bei der für jeden Tag vom 1. bis 24. Dezember des entsprechenden Jahres ein oder mehrere Gewinne ermittelt werden.
- Eine Losnummer, die gewonnen hat, scheidet aus der weiteren Ziehung aus.
- Welche Losnummer(n) an den entsprechenden Tagen gewonnen haben, erfahren Sie auf dieser Website oder am Tag der Ziehung (+/-) aus der Rhein-Neckar-Zeitung (Seite „Rhein-Neckar-Kreis“).
- Auf die Veröffentlichung der Gewinn-Nummern in der örtlichen Presse hat der Lions Club Heidelberg-Palatina keinen Einfluss.
- Die Auslosung der Gewinn-Nummern erfolgt unter notarieller Aufsicht.
- Bei den Preisen handelt es sich um Sachpreise. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
- Es obliegt dem jeweiligen Sponsor eines Preises, in welcher Form und zu welchen Bedingungen der Preis ausgegeben wird. Der Lions Club Heidelberg-Palatina hat hierauf keinen Einfluss.
- Ein Gewinn kann gegen Vorlage des Kalenders mit der Gewinn-Nummer beim jeweiligen Sponsor persönlich abgeholt bzw. eingelöst werden. Ein Versand des Gewinns erfolgt nicht.
- Nach Übergabe des Gewinns entwertet der Sponsor den Kalender und macht ihn damit ungültig.
- Mit der Aushändigung des Preises gilt der Gewinn als angenommen.
- Die Gewinne müssen bis spätestens 31. März des auf die Ausspielung folgenden Jahres abgeholt bzw. eingelöst werden. Anschließend besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn bzw. dessen Einlösung.
- Sofern ein oder mehrere Gewinne aufgrund behördlicher Anordnung, zwischenzeitlicher Aufgabe oder Änderung des Unternehmens eines Sponsors oder anderer, vom Lions Club Heidelberg-Palatina nicht zu vertretender Gründe nicht ausgegeben bzw. eingelöst werden können oder der jeweilige Sponsor die Einlösung von Bedingungen (z.B. Mindestpersonenzahl oder Mindestumsatz bei Verzehrgutscheinen) abhängig macht, besteht kein Ersatz- oder Ausgleichsanspruch gegenüber dem Sponsor oder gegenüber dem Lions Club Heidelberg-Palatina.
- Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Verlosung sind die Mitglieder des Lions Clubs Heidelberg-Palatina.
- Der Lions Club Heidelberg-Palatina übernimmt keine Haftung für Druckfehler, fehlerhafte Gewinnveröffentlichungen etc.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, alle Angaben auf dieser Website und in allen sonstigen Medien erfolgen ohne Gewähr.
Heidelberg, 05.10.2020